Verordnungen
Hier haben Sie die Möglichkeit auf einfache Weise eine Folgeverordnung, für das aktuelle Quartal, für eine bestehende Therapie zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen worden ist.
Bitte beachten Sie, dass die bestellte Verordnung nicht im selben Moment ausgedruckt wird wie Sie die Bestellung absenden, sondern dass die Bestellung von fachkundigen Menschen überprüft und bearbeitet wird. Manchmal ergeben sich daraus auch Nachfragen oder Änderungen. Die Verordnung kann am übernächsten Arbeitstag, während der Sprechszeiten, abgeholt werden.
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